AGB

§ 1 Optionen und Buchungen des Auftraggebers bei Matthias Odenthal Agentur
Make Up and Hair

Sämtliche Anfragen und Angebote sind an die Agentur zu richten. Insbesondere haben Buchungen und Honorarverhandlungen sowie Auftragsbestätigungen und sonstige Absprachen mit dem Künstler über die Agentur zu erfolgen.

1. Optionen oder Anfragen des Auftraggebers sind terminverbindliche, jedoch provisorische Optionen oder Anfragen. Matthias Odenthal notiert Optionen in der Reihenfolge ihrer Anmeldungen und teilt dem Auftraggeber bereits bei der Anmeldung mit, mit welchem Rang die Option notiert wird.

2. Festbuchungen sind, soweit nichts anders vereinbart wird, für beide Parteien bindend. Sie sind von beiden Parteien in Form einer Buchungsbestätigung schriftlich unter Angabe aller für diese Buchungen wesentlichen Einzelheiten unverzüglich zu bestätigen.

3. Wetterabhängige Buchungen des Auftraggebers sind in jedem Fall vorher als solche zu deklarieren. Der Auftraggeber kann eine wetterabhängige Buchung nur bis spätestens 17:00 Uhr am Vortag vor dem Aufnahmetag Matthias Odenthal gegenüber absagen. Der Künstler erhält bei nicht rechtzeitiger Absage der Wetteroption als Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Tageshonorars.

§ 2 Arbeitszeit / Zuschläge / Überstunden

1. Als Werktage zählen Montag bis einschließlich Freitag. Wird an Sonn- oder Feiertagen oder sonst außerhalb der normalen Arbeitszeit gearbeitet, werden hierfür grundsätzlich keine Zuschläge gefordert.

2. Künstler können halb- oder ganztägig optioniert und gebucht werden.

3. Bei Ganztagsbuchungen beträgt die reine Arbeitszeit generell acht Stunden, bei einer Halbtagsbuchung vier Stunden (für Photo, Film Video).

4. Überstunden sind mit dem anteiligen Stundensatz des Tageshonorars (Stundensatz x mehr gearbeitete Zeit) zu vergüten. An- und Abreisen zu einem auswärtigen Auftragsort
(Location) zählen nicht als Überstunden und sind gegebenenfalls gesondert zu vergüten (§ 4 dieser AGB).

§ 3 Annullierung / Verspätung / Haftung

1. Die verbindlichen Festbuchungen (bestätigte Buchungen gem. §1 Punkt 2 dieser AGB) können sowohl vom Auftraggeber als auch vom Künstler grundsätzlich nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Die gesetzliche Begriffsdefinition ist hierfür maßgebend.

2. Annulliert der Auftraggeber ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, haftet er grundsätzlich für das vereinbarte Gesamthonorar.

3. Ausnahmsweise kann jedoch auch dann eine Festbuchung vom Auftraggeber annulliert werden, wenn auf Seiten des Auftraggebers firmeninterne Gründe, die er nachzuweisen hat, vorliegen. Die Annullierung ist Matthias Odenthal vom Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

Zu leisten hat der Auftraggeber bei Annullierung:

– 1 Tag vor Arbeitsbeginn Bei einem Arbeitstag 50% des Gesamthonorars (bei mehr Arbeitstagen muß der Absagetag entsprechend der Anzahl der Arbeitstage vor dem Tag des Arbeitsbeginns liegen, um kostenfrei zu sein; vgl. auch die am Ende dieses Punktes getroffenen Regelungen zu Uhrzeit und Reisen).

– Am Tag des Arbeitsbeginns das Gesamthonorar Die Annullierung hat spätestens bis 17:00 Uhr zu erfolgen. Bei Reisen hat die diesbezügliche Annullierung, um kostenfrei zu sein, jeweils bis 17:00 Uhr des Tages vor dem ersten Reisetag zu erfolgen, der entsprechend der Dauer der Reise so viel Tage vor dem ersten Reisetag liegt wie der erste Reisetag vor dem letzten (Beispiel: Reisedauer 5 Tage -> kostenfreie Annullierung hat bis 17:00 Uhr des Tages zu erfolgen, der fünf Tage vor dem ersten Reisetag liegt).
Die Annullierung ist vom jeweiligen Vertragspartner zu empfangen und zu bestätigen.

4. Bei schuldhafter Verspätung des gebuchten Künstlers (z.B. Verschlafen, verpasstes Flugzeug, nicht rechtzeitiges Bestellen eines Taxis etc.) muß die ausgefallene Arbeitszeit nachgearbeitet werden, ohne dass zusätzliche Ansprüche gegen den Auftraggeber geltend gemacht werden. Ist das Nacharbeiten vollständig oder zum Teil nicht möglich (z.B. schlechte Lichtverhältnisse, anderweitige Termine), kann die Fehlzeit vom Honorar des gebuchten Künstlers anteilig abgezogen werden. Darüber hinaus sind andere Lösungen verhandelbar.

5. Matthias Odenthal haftet aus keinem Grund für das schuldhafte Verhalten der repräsentierten Künstler.

§ 4 Honorare und Nebenkosten

1. Das Honorar des Künstlers beinhaltet stets das Leistungshonorar. Sofern keine andere Regelung getroffen wird, versteht sich das Honorar als Tageshonorar (generelle Arbeitszeit acht Stunden gem. § 2 Punkt 3 dieser AGB). Pauschalhonorare bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

2. Verlangt der Auftraggeber bei Inlandsreisen zum Arbeitsort eine Anreise des gebuchten Künstlers vor 18:00 Uhr am Vortag des/der Buchungstage(s) oder kann der Künstler am Vortag einen Auftrag wegen komplizierter Reisezeiten nicht annehmen, hat der Auftraggeber ein halbes Tageshonorar pro Reisetag zu zahlen. Muß der Künstler zu einem Arbeitsort außerhalb der BRD reisen, sind für Hin- und Rückreise bei bis zu vier Arbeitstagen ein halbes Tageshonorar pro Reisetag, bei fünf und mehr Arbeitstagen keine Reisetage zu zahlen. Bei nicht am Arbeitsort ansässigen Künstlern zahlt der Auftraggeber die Transportkosten mit dem jeweils günstigsten Transportmittel. Sind  Preisermäßigungen zu erzielen, sind nur die ermäßigten Preise zu erstatten. Muß der Künstler am Auftragsort übernachten, zahlt der Auftraggeber die Übernachtungskosten nach Belegen, sofern nicht die Hotelbuchung durch den Auftraggeber erfolgte. Die Erstattung der Verpflegungskosten richtet sich nach den steuerlichen Vorschriften der BRD. Die vorstehenden Grundregelungen sind verhandelbar.

3. Matthias Odenthal ist berechtigt, im Auftrag des Künstlers bei Auslandsaufenthalten Spesen nach deutschem steuerlichem Recht in Rechnung zu stellen.

§ 5 Zahlungen

Der Künstler stellt Honorare und Nebenkosten (inkl. Auslagenrechnungen und Reisespesen) durch Matthias Odenthal in Rechnung. Die Honorare und Nebenkosten werden in Euro fakturiert. Die Rechnungsbeträge sind vom Auftraggeber sofort zahlbar. Der Künstler ist damit einverstanden, dass die Bezahlung durch den Auftraggeber mit befreiender Wirkung an Matthias Odenthal erfolgt.

§ 6 Vertretung

Die jeweilige Buchung begründet vertragliche Beziehungen zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und den jeweiligen Künstlern, die von Matthias Odenthal vertreten werden. Die vorstehenden Regelungen sind auch für die unterzeichnende Agentur verbindlich.

§ 7 Test-Shootings

1.Der Künstler hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes ( einschließlich Test- Shootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Darüber hinaus ist neben dem Künstler auch die ihn vertretende Agentur im Zusammenhang mit dem Werk zu nennen. Der Auftraggeber stellt die Umsetztung dieser Regelungen in seinen Vertägen mit dem Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des Künstlers zu zahlen.

2. Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gegen den Künstler verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben
Ansprüche für schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Im Falle der Vermietung oder Leihe von Requisiten durch den Künstler verjähren mögliche Schadensersatzansprüche des Aufttraggebers bereits innerhalb von sechs Monaten.

3. Der Künstler ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seiner Tätigkeit erbracht, zur Eigenwerbung zu nutzen, d.h.insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen.

§ 8 Künstlersozialkasse

Der Kostenvoranschlag versteht sich exklusive der Künstlersozialkasse
(vom Verwerter zu entrichten).

§ 9 Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand

Es gilt das Recht der BRD.
Gerichtsstand ist Köln

§ 10 Schriftformklausel

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Schriftformklausel selbst.